Entwerfen von Änderungs-, Anpassungs- und Überleitungsverträgen
Entwerfen von Änderungs-, Anpassungs- und Überleitungsverträgen; Berücksichtigung neuer Rechtslagen, z. B. EEG Novellierung sowie neuer Rechtsprechung, insbesondere sowohl regionaler Rechtsprechung als auch der Rechtsprechung von Bundesgerichten