Verwaltungsgericht Schwerin weitet Anwendungsbereich von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden im Bereich des Bauplanungsrecht erheblich aus, „Haus der Energien“ Börgerende – Beschluss vom 28.2.2017 – 1 B 3928/16 SN (nicht rechtskräftig)

Im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes um ein Bürgerbegehren bzw. einen Bürgerentscheid zu dem in Börgerende geplanten „Seehzeichen Börgerende / Haus der Energien und Sportforum“ entschied das Verwaltungsgericht Schwerin vorläufig zugunsten …