Das Oberlandesgericht Rostock hat seine unterhaltsrechtlichen Leitlinien zum 01.01.2015 angepasst. Die inhaltlichen Änderungen der bis zum 31.12.2014 geltenden Leitlinien betreffen die Selbstbehalte, Bedarfe und Bedarfskontrollbeträge.
Der Selbstbehalt für alle Unterhaltspflichtigen gegenüber minderjährigen und privilegiert volljährigen Kindern hat sich nun auf 1.080,00 € bei Erwerbstätigen und auf 880,00 € bei nicht Erwerbstätigen erhöht. Gegenüber volljährigen Kindern ist der Selbstbehalt auf 1.300,00 € gestiegen. Ehegatten und Müttern nichtehelicher Kinder kann ein Selbstbehalt von 1.200,00 € entgegengehalten werden.
Die Anhebung der Selbstbehalte hat damit Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit des Unterhaltsverpflichteten und damit ggf. eine Reduzierung des jeweiligen Unterhaltsbetrages zur Folge.
ANDRESEN RECHTSANWÄLTE hilft Ihnen bei der Überprüfung Ihrer Unterhaltsverpflichtung und Abänderung diesbezüglich gerne weiter.