Familienrecht: Vorsicht bei „Scheidung Online“!

Es zeigt sich immer wieder – im Falle der Trennung und Ehescheidung ist das persönliche Beratungsgespräch bei einem Rechtsanwalt des Vertrauens unverzichtbar. Das LG Berlin hat bereits im Juni 2014 entschieden, dass allein das Ausfüllen eines “Online-Scheidungsformulars” Rechtsanwälte nicht von ihrer Beratungspflicht entbindet, wenn die vertretene Partei Beratungsbedarf erkennen lässt (Az. 14 O 395/13).

Die beklagte Anwaltskanzlei wirbt im Internet unter der Überschrift “Scheidung Online” damit, dass eine bundesweite Ehescheidung ohne Anwaltsbesuch zu den geringstmöglichen Kosten von Fachanwälten durchgeführt werden kann. Die Klägerin benutzte das auf der Homepage zur Verfügung gestellte Online-Formular und gab darin u.a. an, dass wechselseitig auf Ehegattenunterhalt und Versorgungsausgleich verzichtet werden sollte. Entsprechend wurde zwischen den Parteien ein Vergleich geschlossen.

Das LG Berlin hat dem Schadensersatzbegehren der Klägerin Recht gegeben.

Nach Auffassung des Landgerichts sind der aus Russland stammenden Klägerin die Bedeutung und Tragweite des Vergleichs zum Zeitpunkt der Scheidung nicht bewusst gewesen. Der Anwalt habe hier eine Beratungspflicht gehabt, der er nicht nachgekommen sei.

Die Beklagte wurde daher zum vollumfänglichen Ersatz jeglicher Schäden verurteilt, die aus dem fehlerhaften Vergleich hervorgehen.