OLG Brandenburg: Investor, Netzbetreiber, Rechtsauskunft, Vergütung, erneuerbare Energien, Strom, Einzelanlage, Einspeisevergütung, Verfügungsanspruch

OLG Brandenburg, Urteil vom 28. Januar 2010 – 6 W 1/10
Normen: § 3 EEG 2009, § 19 EEG 2009, § 59 EEG 2009
§ 59 Abs. 1 EEG gibt dem potentiellen Investor gegenüber dem Netzbetreiber keinen Anspruch auf die diesen für die Zukunft bindende Rechtsauskunft, er werde für die Vergütung des aus einer zu errichtenden Anlage zur Erzeugung erneuerbarer Energien gewonnenen Stroms diese Anlage als Einzelanlage werten.
Soweit nicht anders angegeben, werden die richterlichen Leitsätze wiedergegeben.