Verkehrsrecht: Autounfall – Wie verhalte ich mich richtig?

Als Beteiligter eines Unfalls ist richtiges Verhalten gefragt. Die Maximen lauten:  Ruhe bewahren keine vorschnellen Erklärungen oder gar Schuldanerkenntnisse abgeben.  Widrigenfalls könnte im Nachgang sogar Ärger mit der eigenen Versicherung drohen.

Bei größeren Sach- und Personenschäden sollte die Polizei zur Unfallstelle gerufen werden. Gegenüber der Polizei sind lediglich Angaben zur Person zwingend. Angaben zum Unfallhergang können  verweigert werden. Ein polizeiliches Protokoll zur Unfallaufnahme ist genau zu prüfen, Unstimmigkeiten und falsche Sachverhalte sollten Sie sofort vor Ort beanstanden und korrigieren. Sichern Sie Beweise: u.a. Fotos von allen Fahrzeugen wie auch der umliegende Örtlichkeit, fertigen Sie Detailaufnahmen von Unfallspuren und Unfallschäden, Bremsspuren, Glassplitter. Sie sollten die Aufnahmen zugleich aus unterschiedlichen Perspektiven bzw. Blickrichtungen fertigen. Besorgen Sie sich Name und Anschrift von Zeugen des Unfallherganges, fertigen Sie alsbald möglich eine Unfallskizze sowie ein detailliertes Gedächtnisprotokoll.  Unterrichten Sie bei Eigenverschulden oder ungeklärter Schuldfrage unverzüglich die eigene Haftpflichtversicherung. Je nach Höhe des Fahrzeugschadens kann es zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen angezeigt sein, zur Beweissicherung den Schaden durch einen Sachverständigen begutachten zu lassen. Bei Personenschäden sollten Sie  – soweit nicht bereits ein Rettungswagen hinzugezogen werden musste – einen Arzt aufsuchen. Dies gilt insbesondere auch bei erst später auftretenden Beschwerden. Der dokumentierte Arztbesuch  nach einem Unfall, auch wenn die aufgetretenen Beschwerden möglicherweise nicht langanhaltend waren, kann zur Durchsetzung eines Schmerzensgeldes ein wichtiger Nachweis sein. Melden Sie zur Schadensregulierung Ihrer Schäden (Sach- und Personenschäden) den Unfall unverzüglich der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers.

ANDRESEN Rechtsanwälte steht Ihnen bei weiter auftretenden Fragen in der Verkehrsunfallabwicklung mit Beratungskompetenz zur Verfügung.