Verkehrsrecht: Reform des Flensburger Punktesystems

Der Bundesrat stimmte bereits der Reform des Flensburger Punktesystems zu. Damit wird nach mehr als 50 Jahren die Flensburger Verkehrssünderdatei grundlegend reformiert. Das neue Punktesystem soll voraussichtlich ab 01.05.2014 gelten. Anstelle der jetzigen Skala von 1 bis 7 Punkten soll es künftig je nach Schwere des Vergehens 1, 2 oder 3 Punkte geben. Der Führerschein soll bei 8 statt bisher 18 Punkten entzogen werden. Nachschulungen zur Reduktion der Punkte sollen weiter möglich bleiben.

Je nach Schwere des Vergehens soll es statt der ein bis sieben Punkte nur noch bis zu drei Punkten geben. Einen Punkt für „schwere Verstöße“, beispielsweise das Telefonieren mit dem Handy am Steuer, zwei Punkte für „besonders schwere Verstöße“ wie etwa das Überfahren roter Ampeln, und drei Punkte für Straftaten wie Unfallflucht und Trunkenheit im Straßenverkehr. Neu ist auch, dass jeder  Eintrag für sich verjähren soll, schwere Verstöße nach zweieinhalb, besonders schwere Verstöße nach fünf und Straftaten nach zehn Jahren.

Der Führerschein soll künftig nach acht statt bisher achtzehn Punkten entzogen werden. Bei vier Punkten soll es eine Ermahnung, bei sechs Punkten eine Verwarnung geben. Wer sechs oder sieben Punkte angesammelt hat, soll innerhalb von drei Monaten ein Fahreignungsseminar absolvieren. Betroffene, die nach neuem Recht nicht mehr als fünf Punkte haben, könnten durch freiwillige Teilnahme an einem Seminar einen Punkt abbauen. Ein freiwilliger Punkteabbau sei aber nur einmal in fünf Jahren möglich.

Ordnungswidrigkeiten, die für die Verkehrssicherheit nicht relevant sind, sollen künftig nicht mehr mit Punkten geahndet werden (Ausnahmen sollen bestimmte nicht-sicherheitsrelevante Verstöße sein, etwa Fahrerflucht nach Unfällen und das Zuparken von Feuerwehr- oder Rettungsausfahrten). Es soll dann zwar keinen Eintrag ins Verkehrszentralregister mehr geben, aber die Bußgelder für solche Verstöße sollen erhöht werden. Die „alten Punkte“ für nicht sicherheitsrelevante Verstöße sollen gelöscht werden. Alle anderen Punkte würden auf das neue System umgestellt werden.  So sollen gefährliche Überholmanöver künftig mit einem Punkt statt mit zwei Punkten bewertet werden. Wer innerhalb geschlossener Ortschaften 31 bis 40 Kilometer pro Stunde zu schnell fährt, soll zwei statt drei Punkte erhalten. Bei einem Alkohol-Vollrausch am Steuer sollen drei statt bisher sieben Punkte fällig werden.

Die noch erforderliche Verordnung soll im Herbst 2013 im Bundesrat verabschiedet worden. Dort werden die Punktezahlen für die einzelnen Verstöße festgelegt, der Inhalt des Fahrereignungsseminars bestimmt und die Anpassung an die Bußgeldregelsätze vorgenommen.