Verzicht auf das Widerrufsrecht bei Verbraucherdarlehensverträgen grundsätzlich nicht möglich

Haben Sie im Rahmen Ihres Verbraucherdahrlehens, zum Beispiel einem Immobilienkredit auf dem Darlehensvertrag unterschrieben, dass Sie auf Ihr „Widerrufsrecht  verzichten“ oder wurde das Widerrufsrecht anders ausgeschlossen?

Dann ist es für Sie eventuell interessant zu erfahren, dass auf ein Widerrufsrecht im Rahmen von Verbraucherdarlehen grundsätzlich vertraglich nicht verzichtet werden kann. Eine entsprechende Regelung enthält § 512 Satz 1 BGB, wonach das Widerrufsrecht vor oder während der Widerrufsfrist nicht möglich.

Wegen der großen Bedeutung und mitunter großen Tragweite der Entscheidung über ein Darlehen wurde den Verbrauchern gesetzlich eine Überlegungsfrist in Form der Wzweiwöchigen Widerrufsfrist eingeräumt wird. Der Verbraucher soll die Möglichkeit haben, die wichtige Entscheidung unter Berücksichtigung aller Aspekte abwägen und prüfen zu können. Die gesetzlich vorgesehen zwei Wochen Widerrufsfrist dürfen daher grundsätzlich nicht durch einen Verzicht oder auf anderem Wege umgangen werden.

Insoweit steht Ihnen womöglich auch noch heute ein Widerrufsrecht zu, wenn sich die Widerrufsbelehrungen in Ihren Verträgen als unwirksam erweisen oder Sie über ein Widerrufsrecht nicht belehrt wurden.