Abstandsflächenrecht: Oberverwaltungsgericht M-V modifiziert Rechtsprechung zu Abweichung von Abstandsflächenerfordernissen bei Windenergieanlagen: Abweichung nach § 67 LBauO M-V ist in Eignungsgebieten jetzt die Regel und nicht die Ausnahme

Von Windenergieanlagen (WEA) gehen nach fast einhelliger Rechtsprechung gebäudeähnliche Wirkungen aus. Deshalb haben WEA Abstandsflächen einzuhalten, die landesrechtlich vorgeschrieben sind. Die entsprechenden Regelungen finden sich in den Landesbauordnungen, in Mecklenburg-Vorpommern …