Unternehmen & Arbeitsrecht, Verkehr & Transport
Unternehmen
Die Beratung von Unternehmen hat häufig gesellschaftsrechtliche Fragen zum Gegenstand. Das Gesellschaftsrecht befasst sich damit, wie Personenmehrheiten und juristische Personen verfasst sind, welche Rechtsstellung sie haben und welche Rechte und Pflichten natürlichen Personen zugeordnet sind. Die Wahl der richtigen Gesellschaftsform und die Ausgestaltung der Gesellschaft kann weitreichende Folgen haben. Wir beraten Sie bei Gesellschaftsgründungen, bei der Gestaltung von Satzungen und Gesellschaftsverträgen, bei der Durchführung von Gesellschafterversammlungen und beim Erwerb oder der Veräußerung von Gesellschaften. Wir erstellen Risikoanalysten und fertigten sowohl für Käufer als auch für Verkäufer von Unternehmen maßgeschneiderte Lösungen.
Arbeitsrecht
Das Arbeitsrecht betrifft das Verhältnis von Arbeitgeber zu Arbeitnehmern, umfasst aber auch das kollektive Arbeitsrecht, d.h. im Bereich von Betriebsräten, Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden. Es existiert eine Vielzahl von Regelungen, die nicht zusammenhängend, sondern in verschiedenen Gesetzen enthalten sind.
Wir unterstützen Sie in allen arbeitsrechtlichen Fragen, sowohl auf Arbeitgeber-, wie auch auf Arbeitnehmerseite. Insbesondere bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen, der Erarbeitung von Strategien von Kündigungen oder der Begleitung von Umstrukturierungen. Daneben beraten und vertreten wir Sie auch im Bereich Kündigungsschutz.
Verkehr & Transport
Im Bereich Verkehr vertreten wir Sie gerichtlich und außergerichtlich bundesweit in Schadensfällen. Wir sorgen mit unserem kompetenten Team für eine schnellstmögliche Durchsetzung Ihrer Ansprüche. In Angelegenheiten der Verkehrsordnungswidrigkeiten setzen wir Ihre Interessen umfassend durch und wehren Bußgelder und Punkte im Fahreignungsregister ab. Mit unserer langjährigen Erfahrung in diesen Bereichen können wir Ihnen früh die Erfolgsaussichten mitteilen und mit Ihnen die beste Strategie erarbeiten. Unsere Beratung umfasst den Bereich des Transports, insbesondere betreffend Haftung, Versicherungen und Vertragsgestaltung. Wir vertreten gewerbliche Mandanten aus dem Verkehrs- und Transportbereich und verfügen über die erforderliche Mitarbeiter- und Infrastruktur zur Bewältigung von Massenverfahren.
Erneuerbare Energien & Umweltrecht
Erneuerbare Energien und Umweltrecht gehören zu unseren Beratungsschwerpunkten. Wir begleiten unsere Mandanten bei öffentlich-rechtlichen Genehmigungsverfahren nach dem BImSchG, beraten bei nachträglichen Vorhabenänderungen, Repowering und Nebenbestimmungen. Mandanten aus dem Bereich der Projektplaner und Vorhabenträger vertreten wir auch in verwaltungsgerichtlichen Verfahren, sei es zur Abwehr belastender Nebenbestimmungen, zur Durchsetzung des Rechts auf Erteilung von Genehmigungen oder der Heilung von Verfahrensfehlern nach dem UVPG bzw. landesrechtlichen Vorschriften über die Umweltverträglichkeitsprüfung. Neben raumordnungsrechtlichen Fragestellungen für Flächenausweisungen beschäftigen wir uns mit Artenschutz, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, artenschutzrechtlichen Ausnahmen und Vermeidungsstrategien.
Zur Beratung gehören auch Vergütungsfragen nach dem EEG, etwa bei der Änderung von Bestandsanlagen, zum Ausschreibungsverfahren vor der Bundesnetzagentur und zu Ansprüchen unserer Mandanten bei Abschaltungen aufgrund von Netzengpässen.
Für die Flächensicherung erstellen wir Pacht-/Gestattungsverträgen für Windenergie oder PV-Anlagen, einschließlich der Berücksichtigung der Erfordernisse finanzierender Kreditinstitute. Themen: Scheinbestandteil Windenergieanlage, Sicherheiten über die Laufzeit, insolvenzfeste Lösungen für Sonderkündigungsrechte gem. § 57a ZVG, § 111 InsO, §§ 2135, 1056 Abs. 2 BGB, rechtssichere Gestaltung von Optionen und Laufzeitverlängerungen.
Verwaltungsrecht & Vergaberecht
Verwaltungsrecht
Wir sind in allen Bereichen des Verwaltungsrechts tätig. Neben dem Wirtschaftsverwaltungsrecht, das sich z.B. mit staatlichen Förderungen oder wirtschaftlicher Betätigung von Kommunen befasst, sind wir auch in Bereichen wie z.B. dem Schulverwaltungsrecht, dem öffentlichen Baurecht und dem Umweltrecht tätig.
Vergaberecht
Im Schwerpunkt Vergaberecht unterstützen wir öffentliche Auftraggeber bei der Durchführung ihrer Vergabeverfahren oder beraten zu Einzelfragen. Dabei steht für uns eine rechtssichere Vergabe, vor allem im geförderten Bereich, im Vordergrund. Wir unterstützen Sie bei der Erstellung der Vergabeunterlagen, vor allem bei Erstellung von Leistungsbeschreibung, Eignungs- und Zuschlagskriterien, der Beantwortung von Bieterfragen, der Bearbeitung von Rügen und führen für Sie nötigenfalls Prozesse vor den Vergabekammern oder Gerichten.
Im Vergaberecht gibt es strenge Rüge- und Präklusionsfristen – wer zu spät rügt, verliert unter Umständen seine Rechte, wer falsch rügt, auch. Diese und viele andere Regeln machen das Vergaberecht auch aus taktischer Sicht besonders interessant. Auf Auftraggeberseite beraten wir Sie, wie Sie zielgerichtet und taktisch sinnvoll mit Rügen umgehen und auf dem Weg zur Auftragsvergabe die geringstmögliche Angriffsfläche bieten. Auf Bieterseite beraten wir Sie, wie Sie mit gezielten Fragen und Rügen ihre Rechte wahren können und auf der sicheren Seite sind.
Vertragsrecht
Verträge bilden die Grundlage unserer freiheitlichen Wirtschaftsordnung. Verträge sind einzuhalten – „pacta sunt servanda“ – lautet ein bekannter Rechtsgrundsatz. Oftmals können einzelne Formulierungen zu Streitigkeiten führen oder den Ausschlag dafür geben, in einem Gerichtsprozess zu obsiegen oder zu unterliegen. Die Gestaltung von Verträgen durchzieht alle Rechtsgebiete und ist von grundlegender Bedeutung. Wir beraten und unterstützen Sie bei Ihren konkreten Vertragsgestaltungen und sorgen dafür, dass Ihr Vertrag rechtlich sicher regelt, was Sie regeln wollen. Überlassen Sie es nicht dem Zufall oder dem Vertrauen in Ihren Vertragspartner, sondern schließen Sie Verträge, die Sie zielgenau zum Erfolg führen.
Im Vertragsrecht beraten wir in einer Vielzahl von Bereichen. Unsere Schwerpunkte liegen aber in den folgenden Feldern:
Im Bereich Handel, Gesellschaften, Wirtschaft
Unsere Leistungen umfassen die Gestaltung von Verträgen – von Kaufverträgen über Dienstverträge, Verschwiegenheitsvereinbarungen oder Asset-Deals. Wir unterstützen Sie bei der Gestaltung von Gesellschaftsverträgen oder Satzungen, entwerfen Muster oder AGBs, die speziell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten sind.
Im Bereich Bau und Immobilien
Wenn Sie eine Immobilie erwerben oder veräußern oder ein Bauprojekt umsetzen lassen wollen und sich nicht sicher sind, welche Risiken die Vertragsgestaltung für Sie birgt, prüfen wir diese Verträge und erstellen alternative oder ergänzende Regelungen. Wir arbeiten die Vor- und Nachteile von Bestimmungen heraus, um für Sie die beste Lösung zu finden. Wir stehen Ihnen zur Seite und stellen sicher, dass Sie während des gesamten Projekts einen kompetenten Ansprechpartner zur Verfügung haben.
Im Bereich Ehe, Familie und Erbrecht
Wir stehen Ihnen umfassend zur Seite bei der Erarbeitung von individuellen Eheverträgen. Hierbei haben wir früh im Blick, welche Regelungsmöglichkeiten und Vereinbarungen für den Fall der Trennung und der Scheidung bestehen. Dabei beraten wir insbesondere zu den Regelungsmöglichkeiten über den Zugewinn, Unterhalt, Versorgungsausgleich, Vermögensauseinandersetzung (Immobilien), Hausrat oder der Ehewohnung und erbrechtlichen Aspekten.
Wir unterstützen Sie auch bei der Gestaltung von Testamenten, Erbverträgen, oder – im Bereich der Unternehmensnachfolge – bei der Gestaltung von Gesellschaftsverträgen.
Versicherungsrecht
Das private Versicherungsrecht regelt insbesondere das Verhältnis zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer in allen Lebensbereichen. Damit sind Versicherungen ein wichtiger Bestandteil und Schutz für ein sorgenfreies Leben. Versicherungsunternehmen verfolgen aber auch eigene wirtschaftliche Interessen. Das hat zur Folge, dass die Interessen der Versicherungsnehmer und die der Versicherer miteinander kollidieren. Das Nachsehen hat oft der Versicherungsnehmer, der die kleinen und großen Hürden sowie auch die Tricks der Versicherungsunternehmen, die über Zahlung und Ablehnung entscheiden, nicht kennt. Tatsächlich werden uns kaum Fälle geschildert, in denen keine Fehler der Versicherer zu entdecken sind.
Ein Expertenrat ist hier viel wert. Häufig geht es um viel Geld und für die Betroffenen damit oft auch um ihre Existenz. Wir helfen Ihnen bei Fragen rund um Ihre Versicherungsverträge, insbesondere bei Fragen des allgemeinen Versicherungsrechts (z.B. Beantwortung von Gesundheitsfragen vor Vertragsabschluss und Anfechtung von Versicherungsverträgen), des Sachversicherungsrechts (z.B. Fahrzeug-, Gebäude-, Hausrat-, Reisegepäck- und Einbruchdiebstahlversicherung), des Rechts der Personenversicherung (z.B. Berufsunfähigkeits(zusatz)-, Unfall- und Reiserücktrittskostenversicherung), des Haftpflichtversicherungsrechts (z.B. private Haftpflichtversicherung) und des Rechtsschutzversicherungsrechts.
Wir unterstützen Sie beim Kampf um Ihr Recht!
Bau & Immobilien
Das Baurecht umfasst alle Fragen des privaten Baurechts, also dem Verhältnis zwischen den am Bau beteiligten Privatpersonen, wie auch des öffentlichen Baurechts, also Fragen staatlicher Baugenehmigungen und Auflagen. Das Immobilienrecht befasst sich dazu mit Fragen des Erwerbs, der Veräußerung oder der Belastung von Immobilien.
Baurecht
Im privaten Baurecht unterstützen wir Sie bei der Durchsetzung oder Abwehr von Gewährleistungsansprüchen oder wir schlichten Baustreitigkeiten. Wir prüfen Werklohnforderungen und helfen Ihnen bei ihrer Durchsetzung oder Abwehr. Neben der außergerichtlichen Vertretung stehen wir Ihnen mit unserem umfassenden prozessualen Fachwissen auch vor Gericht zur Seite.
Im öffentlichen Baurecht verteidigen wir Ihre Rechte gegen Abrissverfügungen, Nutzungsuntersagungen oder wir unterstützen Sie, wenn es um die Erteilung von Baugenehmigungen geht. Wir unterstützen Sie auch in bauplanungsrechtlichen Fragen und im Raumordnungsrecht.
Immobilienrecht
Im Bereich Immobilienrecht können wir Sie bei der Prüfung und Verhandlung der Transaktionsverträge unterstützen und in allen Schritten ihrer Projektentwicklung beraten. Wir unterstützen Sie bei der Gestaltung von Grundstücksrechten, wie Dienstbarkeit, Grundschuld oder Erbbaurecht. Daneben haben wir Ihre wirtschaftlichen Interessen im Blick und beraten auch, wenn es um Vermietung geht.
Geistiges Eigentum & Medienrecht
Geschäftsideen stehen und fallen mit der Möglichkeit, diese gegen den unbefugten Zugriff Dritter zu schützen. In Abgrenzung zum materiellen Eigentum bezeichnet das geistige Eigentum ausschließliche Rechte, die nicht an Sachen gebunden sind. Neben dem Urheberrecht zählen dazu ausschließliche Nutzungsrechte, Marken- oder Gebrauchsmusterrechte. Für den persönlichen und geschäftlichen Erfolg spielt die Darstellung der eigenen Person oder des Unternehmens in der Öffentlichkeit eine große Rolle. Die damit einher gehenden Fragestellungen behandelt das Medienrecht.
Geistiges Eigentum
Im Bereich des geistigen Eigentums beraten wir zum Urheberrecht, zu nationalen und EU-weiten Marken, Geschmacks- und Gebrauchsmustern. Wir unterstützen Sie bei der Ermittlung des Schutzumfangs oder erstellen nach Ihren Bedürfnissen Satzungen für Gewährleistungsmarken Eine zunehmende Bedeutung erlangt das Recht des geistigen Eigentums auch im öffentlichen Recht, wenn es um den Zugang zu Informationen geht, z. B. nach dem UIG oder dem IFG, bzw. darum, Konkurrenten den Zugang zu kritischen Informationen zu erschweren oder unmöglich zu machen.
Medienrecht & Reputation
Der gute Ruf ist wichtig. In unserer Rechtsordnung hat die Meinungsfreiheit einen hohen Stellenwert, sie gilt aber nicht grenzenlos: Schwerpunkt unserer Arbeit im Medienrecht ist der Schutz und notwendigenfalls die Wiederherstellung der Reputation. Neben der vorgerichtlichen und gerichtlichen Durchsetzung von Unterlassungs-, Richtigstellungs- und Widerrufsansprüchen erstellen wir für unsere Mandanten Kommunikationsstrategien und leisten Beratung bei der Öffentlichkeitsarbeit. Zu unseren Mandanten zählen Unternehmen und Privatpersonen sowie Träger hoheitlicher Gewalt, bei denen aufgrund der öffentlich-rechtlichen Bindungen zahlreiche Besonderheiten zu beachten sind.
Ehe & Familie / Erben und Unternehmensnachfolge
Das Eherecht befasst sich nicht nur mit der Frage, wie eine Ehe zustande kommt und wer sie wann schließen kann, sondern regelt auch, welche wirtschaftlichen Folgen die Beendigung einer Ehe hat. Hier gilt, dass Vorsorge besser ist, als das Nachsehen zu haben. Oftmals kann schon die Klarheit über die Pflichten, die mit der Ehe eingegangen werden, helfen, Streit zu vermeiden. Im Bereich des Erbrechts beraten wir Sie nicht nur, ob Sie Erbe sind, sondern unterstützen Sie auch bei der Durchsetzung Ihrer Rechte, sei es der Erbteil, der Pflichtteil oder der Anspruch auf das Vermächtnis.
Ehe & Familie
Im Ehe- und Familienrecht begleiten wir Sie bei der Eheschließung, beraten in der Krise oder vertreten Sie in Scheidungsverfahren. Wir setzen Ihre Ansprüche durch, erwirken Schutzanordnungen, setzen Unterhaltsansprüche durch insbesondere den Unterhalt für Kinder. Zusätzlich beraten wir Sie, wie Sie Ansprüche aus Vermögenswerten, die während der Ehe geschaffen wurden, durchsetzen können.
Erben und Unternehmensnachfolge
Im Erbrecht beraten wir Sie um alle Fragen rund um das Erben, insbesondere klären wir für Sie, ob jemand Erbe geworden ist und welche Rechte und Pflichten bestehen. Wir unterstützen Sie Erbstreitigkeiten und beraten Sie, wie Sie ein Erbe nach dem Gesetz ausschlagen können. Erbrecht spielt auch im Gesellschaftsrecht und bei der Unternehmensnachfolge eine Rolle, beispielsweise wenn bezweckt ist, eine bestimmte Unternehmensstruktur beizubehalten.