Arbeitsrecht: Aufhebungsvertrag, Vorteile, Nachteile, Risiken

Der Aufhebungsvertrag und was man beachten sollte

Ein Aufhebungsvertrag ist eine einvernehmliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zur Beendigung eines Arbeitsverhältnisses. Im Gegensatz zur Kündigung, die einseitig ausgesprochen wird, bedarf ein Aufhebungsvertrag der Zustimmung beider Parteien. Dabei werden alle Modalitäten wie das Enddatum des Arbeitsverhältnisses, eine mögliche Abfindung, die Regelung von Resturlaub, Zeugnis und andere Details schriftlich festgehalten. Diese Form der Vertragsbeendigung kann verschiedene Vorteile, aber auch Nachteile mit sich bringen.

Vorteile eines Aufhebungsvertrag

Ein Aufhebungsvertrag bietet vor allen Dingen mehr Flexibilität. Beide Parteien können das Arbeitsverhältnis zu einem für sie günstigen Zeitpunkt beenden, ohne die gesetzlichen Kündigungsfristen einhalten zu müssen. Arbeitnehmer können den Zeitpunkt der Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses mit dem Einstieg in eine neue Position abstimmen.

Häufig werden in Aufhebungsverträgen Abfindungen vereinbart, die dem Arbeitnehmer als Ausgleich für den Verlust des Arbeitsplatzes dienen. Sollte der Beendigungszeitpunkt des Arbeitsverhältnisses noch in weiter Ferne liegen, sollte auch an die Vererbbarkeit der Abfindung gedacht werden. 

Risiken und Nachteile

Steht kein sofortiges Anschlussarbeitsverhältnis in Aussicht ist, birgt der Aufhebungsvertrag auch Nachteile. Allen voran ist die Sperrzeit beim Arbeitslosengeld genannt. Diese wird beim Aufhebungsvertrag verhängt, weil durch die einvernehmliche Vertragsaufhebung an dem Verlust des Arbeitsverhältnisses mitgewirkt und die Arbeitslosigkeit selbst herbeigeführt wurde. Die Dauer der Sperrzeit beträgt in der Regel bis zu 13 Wochen (3 Monate). Bei älteren Arbeitnehmern, die einen Anspruch auf Arbeitslosengeld von mehr als 12 Monaten haben, mindert eine Sperrzeit den Arbeitslosengeldanspruch um ein Viertel der gesamten Anspruchsdauer. Die Sperrzeit kann dann bis zu 6 Monate betragen.

Eine Sperrzeit wird nicht verhängt, wenn ein wichtiger Grund für die Auflösung des Arbeitsverhältnisses vorliegt. Ein wichtiger Grund kann z.B. gesundheitliche Gründe sein. Ob ein wichtiger Grund vorliegt und welche weiteren Voraussetzungen für den Nichteintritt der Sperrzeit vorliegen müssen, muss stets im Einzelfall geprüft werden.

Fazit

Ein Aufhebungsvertrag kann eine sinnvolle Möglichkeit sein, ein Arbeitsverhältnis einvernehmlich zu beenden. Allerdings sollte man sich der möglichen Risiken bewusst sein und den Vertrag sorgfältig prüfen oder sich beraten lassen.

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