Familienrecht: Gefahr der Zweckentfremdung von Kindesunterhalt

Oft gibt es die Sorge, dass der Elternteil, der das Kind betreut, den Kindesunterhalt nicht richtig verwendet und das Geld für andere Dinge ausgibt, die nichts mit dem Kind zu tun haben. Im Gesetz steht aber nicht genau, wie der Kindesunterhalt genutzt werden muss. Der Unterhalt ist dazu da, das Kind finanziell abzusichern und sein Existenzminimum zu gewährleisten. Die Höhe des Unterhalts richtet sich nach der Düsseldorfer Tabelle.

Als Unterhaltszahler haben Sie keine Möglichkeit direkt zu kontrollieren, wofür das Geld ausgegeben wird. Es ist auch nicht erlaubt, den Unterhalt einfach vorbeugend zu kürzen.

Stattdessen hat das Kind das Recht, den betreuenden Elternteil aufzufordern, zu erklären, wofür der Unterhalt verwendet wird. Der Elternteil handelt rechtlich nur als Vertreter des Kindes und müsste daher nachweisen, dass er das Geld tatsächlich im Interesse des Kindes ausgibt.

Da das minderjährige Kind diese Kontrolle meistens nicht selbst einfordern kann, bleibt dem Unterhaltszahler bei einer Missbrauchsgefahr nur die Möglichkeit, sorgerechtliche Schritte gegenüber dem betreuenden Elternteil zu unternehmen (BGH, Beschluss vom 16.9.2020 – XII ZB 499/19). Denn wenn der betreuende Elternteil den Unterhalt missbraucht, gefährdet er das Wohl des Kindes und handelt gegen dessen Interessen.

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