Versicherungsrecht: Rechtsschutzversicherung verweigert Deckungszusage

Der BGH stellt klar – wann hat der Versicherte Anspruch auf Rechtsschutz!

Am 5. Juni 2024 hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass für den Anspruch auf Rechtsschutz bei einer Rechtsschutzversicherung der Zeitpunkt der letzten Verhandlung vor dem Berufungsgericht entscheidend ist. Dies gilt jedenfalls dann, wenn sich nach der ursprünglichen Ablehnung des Rechtsschutzes durch den Versicherer die Rechtslage zugunsten des Versicherungsnehmers ändert.

Worum ging es?

Ein Versicherungsnehmer wollte Schadensersatz von einem Fahrzeughersteller, weil sein Wohnmobil angeblich mit einer unzulässigen Abgassteuerung ausgestattet war. Sein Rechtsschutzversicherer lehnte die Übernahme der Kosten für den Rechtsstreit ab, da er keine Erfolgsaussichten sah. Der Versicherungsnehmer verklagte seinen Rechtsschutzversicherer daraufhin auf Kostenübernahme. Während des Verfahrens entschied der Europäische Gerichtshof zugunsten der Käufer solcher Fahrzeuge, was auch den Versicherungsnehmer betraf.

Was hat der BGH entschieden?

Der BGH entschied, dass der Rechtsschutzversicherer Kostenübernahme gewähren muss. Es zählt der Zeitpunkt der letzten Verhandlung vor dem Berufungsgericht, wenn sich die Rechtslage nach der Ablehnung des Rechtsschutzes ändert. Das bedeutet: Wenn sich die Chancen für einen Rechtsstreit später verbessern, muss die Versicherung den Rechtsschutz gewähren.

Was bedeutet das für Versicherte?

Für Versicherte heißt das: Auch wenn die Versicherung zunächst keine Erfolgsaussichten sieht und den Rechtsschutz verweigert, kann sich dies durch spätere Gerichtsentscheidungen ändern. Es kann sich also lohnen, den Anspruch auf Rechtsschutz neu prüfen zu lassen.

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