Das EEG 2017 hat für die Windenergie an Land eine neue Ära eingeläutet. Während die Förderung bislang über feste Vergütungssätze erfolgte, wird die Höhe der Förderung nahezu sämtlicher neuer Windenergieanlagen fortan über Ausschreibungen ermittelt. Diejenigen Bieter, die die geringste Vergütung bieten, erhalten den Zuschlag. Teure Bieter gehen hingegen leer aus.