Ein jahrelanger Streit der „Altanschließer“ gegen Anschlussbeiträge für die Abwasserentsorgung des Abwasserzweckverbandes Güstrow-Bützow-Sternberg hat nun mit mehreren Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 15.04.2015 Aktenzeichen 9 C 15/14, 9 C 16/14, 9 C 17/14, 9 C 18/14, 9 C 19/14, 9 C 20/14, 9 C 21/14 sein Ende gefunden.