Wem gehören die Bonusmeilen?

Auf Geschäftsflügen gesammelte Bonusmeilen dürfen nicht privat genutzt werden. Dies entschied das Bundesarbeitsgericht (Az: 9 AZR 500/05) und wies die Klage eines Verkaufsleiters, der im Ausland beschäftigt ist und aufgrund dieser Tätigkeit eine Vielzahl von dienstlichen Reisen unternimmt, ab. Als Vielflieger nimmt der Verkaufsleiter am Miles-and-More-Programm einer Fluggesellschaft teil. Auch die dienstlichen Reisen, die der Arbeitgeber bezahlte, wurden dem persönlichen Meilenkonto als Bonuspunkte gutgeschrieben. Das Bundesarbeitsgericht entschied, dass die Sondervorteile aus dem Miles-and-More-Programm dem Arbeitgeber als Auftraggeber zustehen. Demjenigen, für dessen Rechnung und damit auf dessen Kosten ein anderer Geschäfte führt, kommen die gesamten Vorteile aus dem Geschäft zu. Der Arbeitgeber darf die gesammelten Bonuspunkte im eigenen wirtschaftlichen Interesse zur Bezahlung von Dienstflügen einsetzen.