Elektronisches Unternehmensregister voraussichtlich 2007 online, Bundesregierung bringt Gesetz über elektronische Handels- und Genossenschaftsregister auf den Weg: www.unternehmensregister.de

Eine bahnbrechende Neuerung kann 2007 Realität werden: Zukünftig werden Anleger, Geschäftspartner, Gläubiger und Verbraucher nicht mehr gezwungen sein, sich Informationen über ein Unternehmen aus verschiedenen Datenbanken zusammenzusuchen. Gegenwärtig ist die Erlangung von Unternehmensinformation durch die Vielfalt der Informationsquellen eher schwierig. Die Informationen können im Handelsregister, im Bundesanzeiger, in den Ad-hoc-Mitteilungen der Gesellschaften, in der Beteiligungsdatenbank bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und in den Börsenblättern enthalten sein und dort eingesehen werden. Nach dem Gesetzentwurf sind diese Daten zukünftig aus nur einer einzigen Datenbank abrufbar.