Der Bundesgerichtshof hatte darüber zu befinden, ob staatliche Ermittlungsbehörden zum Zwecke ihrer Ermittlungen über das Internet auf Inhalte von Computern zugreifen dürfen. Technisch ist dies über so genannte Trojaner möglich, Dateien, die auf dem auszuforschenden Computer gespeichert sind und die einen Zugriff über das Internet ermöglichen. Das Gericht verneinte das Recht der Ermittlungsbehörden, mit der Begründung, dass es an einer entsprechenden Ermächtigungsgrundlage fehle, also einem Gesetz, das einen solchen Zugriff gestattet und die Voraussetzungen bestimmt, unter denen ein Zugriff möglich ist. Der nach geltender Rechtslage unzulässige Zugriff kann indessen legal werden, wenn eine entsprechende Ermächtigungsgrundlage gesetzlich geregelt wird.