Nachdem jüngst Dächer öffentlicher Gebäude unter der Last von Schnee und Eis zusammenbrachen und auch Opfer zu beklagen waren, wurde der Ruf nach Konsequenzen, die zukünftige Einstürze vermeiden helfen sollen, immer lauter. Eine von Bundesbauminister Wolfgang Tiefensee (SPD) einberufene Konferenz gab beim Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau- und Wohnungswesen des Bundestages einen Bericht in Auftrag, der einen einheitlichen Prüfkatalog für die Gebäudeüberwachung erarbeiten soll. Der Bericht wird voraussichtlich im September 2006 vorliegen. Der Ankündigung zufolge soll geklärt werden, ob Gebäude in Deutschland hinsichtlich ihrer Tragwerkskonstruktion klassifiziert werden können und ob ein einheitlicher Prüfkatalog erstellt werden kann. Ziel des Berichts, so die Verlautbarung des Ministers sei es, eine einheitliche Praxis in Bund, Ländern und Kommunen zu realisieren.
Anmerkung: Dass es wie beabsichtigt bundeseinheitlich zu einem standardisierten Prüfverfahren kommen wird, ist eher unwahrscheinlich. Dringender Handlungsbedarf ist gegeben. Wer allerdings glaubt, dass ein Bundesgesetz für alle Länder und Kommunen eine Prüfpflicht vorschreiben kann, befindet sich auf dem Holzweg. Denn die überwiegende Anzahl der öffentlichen Gebäude ist nämlich nicht dem Bund zuzuordnen. Dementsprechend hat der Bund auch keine Gesetzgebungskompetenz hinsichtlich der Einführung einer Vorschrift, die eine solche Prüfpflicht vorschreibt. Ein verbindliches Gesetz kann der Bundesminister allein für Gebäude vorschreiben, die dem Bund gehören. Für alle übrigen Gebäude, seien es solche der Länder, der Kommunen – und im Übrigen auch Gebäude von Privatleuten – fehlt dem Bund schlichtweg die Kompetenz. Demnach kann der im September 2006 zu erwartende Bericht allein eine Empfehlung für die Länder und Kommunen darstellen. Es obliegt sodann deren Einschätzung, ob sie der Empfehlung folgen werden. Angesichts zumeist leerer Kassen sollten die Erwartungen jedoch nicht zu hoch sein.