Überhöhte Mietminderung berechtigt den Vermieter zur fristlosen Kündigung

Ist die Minderung der Bruttomiete unberechtigt oder stark überhöht und resultiert hieraus ein Mietrückstand von zwei Monatsmieten, so kann dies nach Auffassung des Landgerichts Berlin  (Az. 65 S 35/05) einen schwerwiegenden Verstoß gegen die mietvertraglichen Pflichten begründen, der den Vermieter zur fristlosen Kündigung berechtigt.