Nach jüngsten Spekulationen beabsichtigt der iranische Staatspräsident Ahmadinedschad nach Deutschland zur Fußball-Weltmeisterschaft zu kommen. Das iranische Volk ist fußballbegeistert und die iranische Mannschaft hat sich regulär für die Teilnahme an der Weltmeisterschaft qualifiziert. Allerdings würde ein Besuch des iranischen Präsidenten zu Problemen führen: Ahmadinedschad fällt in nahezu regelmäßigen Abständen dadurch auf, dass er gegen Israel gerichtete Äußerungen tätigt. Neben der Leugnung des Holocausts propagierte er öffentlich sein Ziel, Israel „von der Landkarte zu löschen“. In Deutschland ist das Leugnen des Holocausts strafbar. Sofern Ahmadinedschad in Deutschland den Holocaust leugnet, wären die deutschen Behörden verpflichtet, ihn strafrechtlich zu verfolgen. Allerdings genießt Ahmadinedschad als amtierendes Staatsoberhaupt Immunität, das heißt er darf schlichtweg nicht strafrechtlich verfolgt werden. Dieses aus dem so genannten Völkergewohnheitsrecht abzuleitende Prinzip soll das Funktionieren der internationalen Beziehungen sicher stellen. Da eine strafrechtliche Verfolgung schlichtweg ausgeschlossen ist, bleibt allein die Möglichkeit, ihm die Einreise zu verweigern. Es bleibt abzuwarten, ob die Spekulationen um den Besuch Realität werden, ob Ahmadinedschad die Einreise gestattet wird und wie sich die Behörden verhalten werden. In jedem Fall sieht sich der beste Diplomat der Welt, der Fußballsport, einer großen Herausforderung ausgesetzt.