Unfallflucht hat Auswirkungen auf den Kasko- und Haftpflichtversicherungsschutz

So die Auffassung des LG Coburg (32 T 1/06). Ein Fahrzeugführer hatte einen Anstoß an einem anderen Fahrzeug bemerkt, fuhr aber weiter. Der Fahrer wurde wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort verurteilt.  Die Versicherung, die daraufhin den Deckungsschutz versagte, bekam vor dem LG Coburg Recht. Denn in dem unerlaubten Verlassen liegt zugleich eine vorsätzliche Obliegenheitsverletzung gegenüber der Versicherung.