Energieausweis für Gebäude wird bis Mitte 2006 Pflicht

Am 4. Januar 2003 ist die EU die Richtlinie 2002/91/EG zur Energieeffizienz von Gebäuden (Gebäuderichtlinie) ist in Kraft getreten. Innerhalb von drei Jahren muss sie in nationales Recht umgesetzt werden. Der Bundesgesetzgeber hat dies bis dato nicht getan. Voraussichtlich wird die Umsetzung erst bis Mitte 2006 erfolgen. Danach wird zukünftig zur Pflicht erhoben, bei der Errichtung eines Gebäudes, dem Kauf oder der Vermietung einer Immobilie einen Energieausweis auszuhändigen, der die Gesamtenergieeffizienz des Gebäudes ausweist. Der Altbestand ist ausdrücklich nicht ausgenommen. Bei öffentlichen Gebäuden muss der Energieausweis sogar gut sichtbar im Eingangsbereich ausgehängt werden.