Kündigung ohne vollständige Unterrichtung des Betriebsrates unwirksam

Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz (7 Sa 167/05). hat  klargestellt, dass, der Betriebsrat vor einer Kündigung vollständig über alle Kündigungsgründe informiert werden muss. Werden dem Betriebsrat durch den Arbeitgeber Gründe der Kündigung vorenthalten, so ändert die formal korrekte Anhörung des Betriebsrates nichts an der Unwirksamkeit der Kündigung.