Rücktrittsrecht bei Kauf von „Powerseller“ bei Ebay

Wer als Verbraucher bei Ebay von einem so genannten Powerseller kauft, dem steht regelmäßig ein Rücktrittsrecht zur Seite. Das hat das Oberlandesgericht Koblenz entschieden (Az. 5 U 1145/05). Powerseller, also Anbieter die monatlich eine bestimmte Anzahl von Artikeln verkaufen, sind wegen ihrer geschäftlichen Aktivität grundsätzlich als Unternehmer anzusehen.Da es sich dann um ein Fernabsatzgeschäft handelt, kann der Verbraucher ohne Angabe von Gründen binnen zwei Wochen nach Erhalt der Ware mit schriftlicher Erklärung vom Vertrag zurücktreten.  Kommt es zum Rechtsstreit, muss der Powerseller nachweisen, dass er nicht Unternehmer ist. Die vom OLG Koblenz entschiedene Vermutung begünstigt die Verbraucher, ist jedoch wegen der Rücktrittsmöglichkeit nachteilig für die Powerseller.