Versicherungen dürfen nicht ohne weiteres auf Smart-Repair verweisen
Auch lediglich kleine Schäden am Auto können hohe Kosten verursachen, wenn z.B. wegen kleinerer Kratzer Lackierarbeiten kompletter Teile oder gar deren Austausch notwendig werden. Als Alternative dazu kommen günstigere Reparaturtechniken in Betracht, die als „Smart Repair“ bezeichnet werden. Statt einer fachlich notwendigen aufwändigen, großflächigen Reparatur wird der Schaden mit minimalem Aufwand ausgebessert – ohne dabei Teile auszutauschen oder in die Struktur des Fahrzeugs einzugreifen. Beispielsweise lassen sich viele typische Blechschäden unter Verzicht auf teure großflächige Neulackierungen durch das Herausdrücken von Dellen ausbessern.
Dabei stellt sich allerdings die Frage, ob solche Alternativen die fachgerechte Reparatur ersetzen können, auf welche Geschädigte nach einem Unfall Anspruch haben.
Als Unfallgeschädigter hat man einen Anspruch darauf, dass der erlittene Fahrzeugschaden vollständig behoben und nicht nur ausgebessert wird. Dazu ist es erforderlich, dass das Fahrzeug durch eine sach- und fachgerechte Reparatur wieder in den Zustand versetzt wird, in dem es sich vor dem Unfall befunden hat. Die Grenze dessen, was vom Unfallverursacher an Wiedergutmachung verlangt werden kann, liegt bei dem Betrag, den ein vernünftiger Mensch für die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes zahlt. Alles darüber hinaus ist nicht erforderlich und deshalb vom Unfallverursacher nicht zu zahlen.
Ob mittels der vorbenannten „Smart-Repair Methode“ der vor dem Unfall vorliegende Zustand des Fahrzeugs wiederhergestellt wird, ist oftmals schwierig festzustellen. Bessert die Werkstatt beispielsweise einen lädierten Stoßfänger nur aus, statt ihn komplett auszutauschen, erscheint das Ergebnis für den Laien auf den ersten Blick gleich. Das vermeintlich reparierte Fahrzeug kann später allerdings Probleme bereiten. So muss beispielsweise im Rahmen eines Weiterverkaufs eine nicht fachgerechte Reparatur offenbart werden. Auswirkungen auf den Verkaufspreis sind dann selbstverständlich.
Vor diesem Hintergrund ist besondere Skepsis angebracht, wenn die gegnerische Versicherung nach einem Unfall auf die für diese günstigere Smart-Repair-Technik verweist. Geschädigte sind zwar verpflichtet, von mehreren gleich guten Reparaturmethoden die günstigere zu wählen. Sie haben aber gleichzeitig Anspruch auf eine sach- und fachgerechte Reparatur, die im konkreten Einzelfall nicht immer mittels Smart-Repair zu erreichen ist. So kann beispielsweise ein Kratzer im Lack bis aufs Blech, zum Durchrosten des Materials führen, auch wenn die Stelle nach einer Smart-Reparatur oberflächlich intakt scheint.
ANDRESEN Rechtsanwälte stehen Ihnen auch bei weiter auftretenden Fragen in der Verkehrsunfallabwicklung mit Beratungskompetenz zur Verfügung.