Waldbesitzer müssen nicht für die Entsorgung von Abfällen sorgen, die andere in ihren Wald gebracht haben

Waldbesitzer müssen nicht für die Entsorgung von Abfällen sorgen, die andere in ihren Wald gebracht haben. Zuständig sind die Forstbehörden, die den Müll einsammeln und auf Kosten des Landes entsorgen lassen müssen. Ein Besitzer eines Waldstücks im Märkischen Kreis hatte sich geweigert, für die Beseitigung von Schlachtabfällen zu sorgen, die Unbekannte dort hinterlassen hatten. Zu Recht, wie das Oberverwaltungsgericht Münster (Az. 13 A 632/04) entschieden hat: Da Waldbesitzer den freien Zugang zu ihrem Wald erlauben müssen, sei es Aufgabe der Allgemeinheit, für die Beseitigung der Abfälle zu sorgen. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.