Medienrecht: Kostenloser Telefonbucheintrag für Gewerbetreibende

Kostenloser Telefonbucheintrag für Gewerbetreibende

Ein Gewerbetreibender hatte verlangt, kostenlos unter seiner Geschäftsbezeichnung „X. (= Name der Versicherung) Kundendienstbüro Y.Z. (=Vorname und Nachname der Kläger)“  im Teilnehmerverzeichnis „Das Telefonbuch“ und der Internetausgabe „www.dastelefonbuch.de“ eingetragen zu werden. Der Telefondienstanbieter lehnte dies mit der Maßgabe ab, dass ein kostenloser Eintrag nur unter Angabe des Nach- und Vornamen gefolgt von der Angabe „Versicherungen“ erfolgt, während eine Eintragung beginnend mit dem Namen der Versicherung nur gegen einen Aufpreis möglich sei.

Das sah der Bundesgerichtshof (BGH)) anders und entschied mit Urteil vom 17.04.2014 (Az. III ZR 87/13), dass der Gewerbetreibende (Kläger) gemäß § 45m Abs. 1 Satz 1 des Telekommunikationsgesetzes einen Anspruch auf den kostenlosen Eintrag unter seiner Geschäftsbezeichnung hat, da zum „Namen“ auch die Geschäftsbezeichnung, unter der ein Teilnehmer ein Gewerbe betreibt, für das der Telefonanschluss besteht, zu rechnen ist. Entscheidend ist, dass ein im Verkehr tatsächlich gebrauchter Geschäftsname besteht, dem für die Identifizierung des Gewerbetreibenden – in dieser Funktion – ein maßgebliches Gewicht zukommt.