BVerfG: Zur Förderung von Photovoltaikanlagen auf Ackerflächen

BVerfG vom 23. September 2010, 1 BvQ 28/10
Das Bundesverfassungsgericht stellt in seiner Entscheidung klar, dass die zeitliche Beschränkung der staatlichen Förderung von Strom aus solarer Strahlungsenergie auf ehemaligen Ackerflächen nicht verfassungswidrig sei und Art. 1 Nr. 3 lit. b des Ersten Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes vom 11.8.2010 (BGBl I, S. 1170) verfassungskonform ist.
Ferner verstoße der mit der Neuregelung des § 32 III 1 Nr. 3 EEG einhergehende Eingriff in die berufs- oder allgemeine Handlungsfreiheit von im Bereich der Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie tätigen Unternehmen nicht gegen den Grundsatz des Vertrauensschutzes.