BGH, Beschluss vom 5. Oktober 2010, EnVR 52/09
EnWG § 75 Abs. 2
Ein Gasversorgungsunternehmen, das in dem vor der Bundesnetzagentur geführten Verfahren zur Festlegung neuer Rahmenbedingungen für Ausgleichsleistungen im Gassektor keinen Beiladungsantrag gestellt hat, ist im gerichtlichen Verfahren nicht beschwerdebefugt.
Soweit nicht anders angegeben, werden die richterlichen Leitsätze wiedergegeben.