OLG Düsseldorf, Urteil vom 8. Dezember 2010 – VI-3 Kart 18/10 (V)
Speist der Anlagenbetreiber den von ihm erzeugten EEG-Strom gem. § 8 Abs. 2 EEG 2009 (= § 4 Abs. 5 EEG) mittels kaufmännischbilanzieller Weitergabe in das Netz der allgemeinen Versorgung ein, hat dies zwangsläufig eine entsprechende Entnahme zur Folge, so dass er insoweit netzentgeltpflichtig i. S. d. § 17 StromNEV ist.
Soweit nicht anders angegeben, werden die richterlichen Leitsätze wiedergegeben.