Wegen Diskriminierung der Ehe erklärte das Bundesverfassungsgericht die Zweitwohnungssteuer für Ehepartner für verfassungswidrig, wenn ein Ehepartner berufsbedingt in einer anderen Wohnung eine Zweitwohnung unterhält. In dem entschiedenen Fall hatten beide Ehepartner an ihren Beschäftigungsorten in Hannover und Dortmund eine Zweitwohnung gemietet, um von dort aus Montag bis Freitag ihre Arbeitsstelle zu erreichen. Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass das Meldegesetz Eheleute zwinge, die Familienwohnung zum Hauptwohnsitz zu erklären. Eheleute können daher nicht ihren Wohnsitz am Beschäftigungsort zu ihrem Hauptwohnsitz erklären. Da die dann zu zahlende Zweitwohnungssteuer die Ehe diskriminiert, so das BVerfG, ist sie verfassungswidrig und das entsprechende Gesetz war aufzuheben.