Bereits in anderen Bundesländern haben Verbraucherzentralen in Pressemitteilungen vor einer Gratis-Wintergarten-Falle gewarnt und mittgeteilt, dass Verbraucher bei einem Anruf, bei dem es um kostenlose Wintergärten geht, besonders wachsam sein sollen.
Es handele sich um ein Lockangebot und die Vorgehensweise sei stets gleich. Ein Anruf erreiche den Geschädigten, bei dem der Verkäufer einen Wintergarten anpreise. Das Werk muss aber mit 40.000 Euro vorfinanziert werden.
Im Raum Rostock sind ANDRESEN RECHTSANWÄLTE aktuell Fälle bekannt geworden, in denen mittels Werbeflyer Vorführ-Wintergärten beworben werden. Sodann werden im Anschluss Kauf- und Montageverträge in Höhe von 40.000 € abgeschlossen, wobei die Vergütung sofort fällig wird. Zugleich werden Werbe-Vereinbarungen und Werbe-Standortverträge abgeschlossen, mit denen das Geld laut Aussagen des Abschlussvertreters refinanziert werden soll, sodass der Wintergarten nahezu gratis sein soll. Kunden der im Raum Rostock tätigen Firma fühlen sich insbesondere deshalb getäuscht, weil sie bei Vertragsschluss aufgrund der Werbung des Abschlussvertreters davon ausgingen, dass Verträge noch nicht rechtsverbindlich sein sollten. Ferner gingen sie nach dessen Äußerungen und der Werbung des Flyers davon aus, dass die Vergütung in Höhe von 40.000,00 € nicht von ihnen zu tragen ist, sondern ihre Gegenleistung durch ihre Verpflichtungen der Werbevereinbarung abgegolten werde. Unsere Rechtsanwälte sind mit der Prüfung von Rechtschutzmöglichkeiten beauftragt.
Wir hoffen, unsere Hinweise gewähren Ihnen eine erste Orientierungshilfe.
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