BGH: Keine Mietminderung bei Unterbrechung der Stromlieferung wegen Zahlungsrückstand des Mieters; Stromsperre

BGH, Urteil vom 15. Dezember 2010 – VIII ZR 113/10

Eine auf einen Zahlungsrückstand des Mieters einer Wohnung gegenüber dem Stromversorger beruhende Unterbrechung der Stromlieferung (Ausbau des Stromzählers) führt nicht zu einer Minderung der Miete, da dieser Mangel der Sphäre des Mieters zuzurechnen ist.

Soweit nicht anders angegeben, werden die richterlichen Leitsätze wiedergegeben.