Informationen zur geplanten Steuererhöhung
Im Punkt 10 beim Thema „Finanzen“ hielten die Koalitionäre fest: „Die Koalitionspartner halten die Sicherung einer soliden Einnahmebasis der öffentlichen Haushalte für unbedingt erforderlich. Sie werden die Grunderwerbsteuer an das Niveau vergleichbarer Länder anpassen.“
Dementsprechend einigten sich die Verhandlungspartner bei der Höhe des Steuersatzes auf eine Anhebung von 3,5 Prozent auf 5 Prozent. Der Gesetzentwurf soll nun gemeinsam mit dem kommenden Doppelhaushalt im Landtag beraten werden, so dass nach Verabschiedung des Gesetzes im Juni die Neuregelung planmäßig am 1. Juli 2012 in Kraft treten könnte. Diese Maßnahme führt zu jährlichen Mehreinnahmen bei Land und Kommunen in Höhe von rund 30 Mio. Euro.
(Quelle: Finanzministerium M-V, http://www.regierung-mv.de, Abfragedatum: 20.12.2011)