Fördermittelrecht: Anträge der Landwirte auf EU-Förderung müssen spätestens am 15. Mai 2014 einreicht werden

Kein Geld verschenken und fristwahrend schnell Online-Antrag stellen!

Das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz in Mecklenburg Vorpommern empfielt, die Anträge auf EU-Agrarförderungsmittel rechtzeitig noch zumindest online bis zum 15. Mai 2014 zu stellen. Wer dies nicht vornimmt, muss vermeidbare empfindliche Einkürzungen im Kauf nehmen.

Sot hätten laut Ministerium im letzten Jahr rund 52 Landwirtschaftsbetriebe ihre Anträge auf EU-Direktzahlungen bzw. Mittel für die 2. Säule zu spät abgereicht und somit unnötige Einbußenge habt.

Wir weisen in diesem Zusammenhang auf die Möglichkeit hin, die Anträge rechtzeitig auch in elektronischer Form abgeben zu können, um finanzielle Verluste vermeiden zu können. Darauf weist auch Herr Dr. Till Backhaus, Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz auf Seiten des Ministeriums hin. Bei digitalet Antragstellung kann der Agrarantrag zur Förderung entweder per Datenträger oder online unter diesem Link über das Internet eingereicht werden.

Der letzte Termin zur Antragstellung am 15. Mai 2014. Wie in den Vorjahren auch erhielten die Antragsteller ihre Unterlagen im Rahmen der Agrarförderung in digitaler Form auf DVD.  Es ist dardauf zu achten, dass als Einreichungsdatum bei digitalen Anträgen der Eingang der unterschriebene Datenträgerbegleitschein ist.