Das Oberlandesgericht Dresden hat im Rahmen eines Berufungsverfahrens entschieden, dass ein eBay-Verkäufer, der bei eBay einen gebrauchten Lkw mit Ladekran zu einem Startpreis von 1 Euro zum Kauf angeboten, die Auktion aber vorzeitig abgebrochen hatte, keinen Schadensersatz zahlen muss (OLG Dresden, Urteil vom 19. Juni 2014, Az.: 10 U 572/13).
Zwar habe sich der Verkäufer nach den maßgeblichen eBay-Regelungen nicht wirksam von seinem Auktionsangebot lösen können. Weil eine anschließende Übergabe und Übereignung des Lastkraftwagens an den Bieter nicht erfolgte, habe dieser grundsätzlich einen Schadensersatzanspruch in Höhe des Differenzbetrages zwischen dem von ihm gebotenen Kaufpreis und dem Fahrzeugwert. Diese Schadensersatzforderung hatte der Bieter an die Klägerin abgetreten.
Der Beklagte Verkäufer lehnte eine Schadensersatzpflicht ab, da es sich nach dessen Ansicht um einen sogenannten „Abbruchjäger“ handele, der bei „1 Euro-Auktionen“ gezielt Gebote abgebe ohne die angebotene Ware tatsächlich erwerben zu wollen. Vielmehr spekuliere er darauf, dass die Anbieter die Auktion „ohne rechtfertigenden Grund“ vorzeitig abbrechen. Sodann fordere er den Verkäufer zur Übergabe und Übereignung auf und verlange sofern dies nicht möglich sei, Schadensersatz. Um ein entsprechendes Vorgehen zu verschleiern mache er die Forderungen teilweise nicht selbst gerichtlich geltend, sondern trete diese an einen Dritten ab.
Die Frage, ob es sich bei dem Höchstbietenden um einen sogenannten „Abbruchjäger“ handelt, und die Geltendmachung von Schadensersatz sich deswegen als rechtsmissbräuchlich darstelle, ließ das Gericht ausdrücklich offen, da es darauf bei der Entscheidung nicht ankomme.
Vorliegend hatte die den Schadensersatz verlangende Klägerin nämlich bereits nicht schlüssig vorgetragen, dass der ursprüngliche Bieter, der seinen vermeintlichen Schadensersatzanspruch an sie abgetretene hatte, zum Zeitpunkt des Auktionsabbruches durch den Verkäufer tatsächlich Höchstbietende war.
Der Senat hat die Revision gegen dieses Urteil nicht zugelassen.