Kommunalverfassungsrecht: Wollten Sie nicht schon immer hauptamtliche Bürgermeisterin mit 66 Jahren werden?

Wer kennt ihn nicht, den Song von Udo Jürgens „…Mit 66 Jahren, da fängt das Leben an! Mit 66 Jahren, da hat man Spaß daran. Mit 66 Jahren, da kommt man erst in Schuß! Mit 66 ist noch lang noch nicht Schluß!“ Der Refrain ist schnell auf den Lippen, aber nicht in den Gesetzen.

In den Kommunalwahlgesetzen bzw. Kommunalverfassungen der Länder finden sich die Voraussetzungen, unter denen jemand zur hauptamtlichen Bürgermeisterin oder Landrätin gewählt werden kann. Unter anderem darf Frau dann nicht zum „alten Eisen“ gehören. Denn wählbar soll, beispielsweise in Mecklenburg-Vorpommern,  nur sein, wer am Tag der Wahl das 60. Lebensjahr, bei Wiederwahl das 64. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Dies gilt natürlich für die Herren ebenso.

Erstaunlich, diskutieren wir zeitgleich um die Konsequenzen aus dem demografischen Wandel, dem Erfordernis der Verlängerung der Lebensarbeitszeit.

Da wundert es nicht, dass diese Regelungen in den Fokus der Juristen geraten. Mit guten Gründen wird in der Altersbeschränkung zur Ausübung einer hauptamtlichen Tätigkeit als direkt gewählte Bürgermeisterin eine Altersdiskriminierung, mithin ein Verstoß gegen Verfassungsrecht,  das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und gegen EU-Recht (EU- Richtlinie 2000/78/EG) gesehen.

Es kommt Bewegung auf, auch auf gerichtlicher Seite. Wer auf der sicheren Seite stehen will, sollte sich jedoch vorerst nur als ehrenamtliche Bürgermeisterin zur Wahl stellen, oder aber sich entscheiden, Bundeskanzlerin oder Bundespräsidentin oder Abgeordnete eines Bundes- oder Landesparlamentes zu werden. In diesen Fällen ist nach oben keine Altersgrenze gegeben. Ist denn aber eine hauptamtlich tätige und direkt vom Volk im Alter von 66 Jahren gewählte Bürgermeisterin größeren Anforderungen ausgesetzt? Wie schon gesagt, die Frage stellt sich bei den Herren ebenso.

Ich, selbst männlichen Geschlechts, sehe – zumindest in den Fällen einer Direktwahl –  der Zukunft optimistisch entgegen und zwar im Sinne des Refrains von Udo Jürgens.