M-V: Erhöhung der Grunderwerbsteuer auf 5%

Bauzinsen niedrig – jetzt noch günstig kaufen oder bauen

Nach dem Beschluss der rot-schwarzen Regierungskoalition soll Mitte 2012 die Grunderwerbssteuer von derzeit 3,5% auf 5% erhöht werden. Damit Ihre Investition wirklich günstig wird, prüfen Sie auch das Kleingedruckte, denn: 

Die teuersten Mängel finden sich auf dem Papier.

Nach unseren Erfahrungen leiden zwei von drei Bauverträgen an eklatanten Mängeln, die im Schnitt Zusatzkosten von 30.000,00 € verursachen können. Ein Beispiel ist der Fall der Müllers. Diese hatten schon ihre Wohnung gekündigt als das beauftragte Bauunternehmen unerwartet in Insolvenz fiel. Während bei den Nachbarn fleißig weitergearbeitet wurde, stand bei ihnen die Baustelle still. Zu allem Unglück traten am unfertigen Haus Mängel auf: Schimmel im Wohnzimmer, Wassereinbruch im Keller und ein undichtes Dach. Besonders ärgerlich: letzte Zahlungen an den Pleiteunternehmer waren bereits geleistet. Das Weihnachtsfest in den eigenen vier Wänden fiel für die dreiköpfige Familie aus. Stattdessen mussten Müllers in die Wohnung der Großeltern ziehen. Die Kreditschulden für das verlorene Geld mussten trotzdem gezahlt werden. Zur Fertigstellung fielen zusätzliche Kosten an. Vorstehendes Beispiel ist leider kein Einzelfall. Aber dieser Ärger ist vermeidbar:

Vereinbaren Sie Zahlungs- und Gewährleistungssicherheiten, vermeiden Sie Vorauszahlungen.

Achten Sie auf eine sorgfältige Auswahl des Vertragspartnersund holen Sie eine Bonitätsauskunft ein.

Vereinbaren Sie Vorbehalte für bestimmte Ereignisse, z. B. falls das Grundstück nicht erworben werden kann oder ein Darlehen oder eine Baugenehmigung nicht erteilt wird.

Achten Sie auf eine klare Festlegung von Leistungen. Bei pauschalen Formulierungen in der Leistungsbeschreibung bekommen Sie erfahrungsgemäß selten das, was Sie wirklich wollen. Eine eindeutige Leistungsbeschreibung schützt vor Nachträgen und damit vor nicht kalkulierten Kosten.

Definieren Sie klare Termine. Zahlungen sollten nur nach festgelegtem Baufortschritt vereinbart und geleistet werden.

Vereinbaren Sie eine wirksame Vertragsstrafe für Verzögerungen.

Auch während des Baus können teure Fehler passieren: so kann zum Beispiel eine einzige vergessene Nachfristsetzung mit Kündigungsandrohnung dazu
führen, dass der Bauunternehmer bei einer Kündigung durch den Auftraggeber den vollen Baupreis verlangen kann, obwohl das Haus mangelhaft oder
unvollständig gebaut wurde.

Sicher bauen heißt auch richtig agieren.