OLG Brandenburg: Gericht verwehrt Biogasanlagenbetreiber höhere Entgelte für Strom aus erneuerbaren Energien im Falle der Erweiterung einer Biogasanlage

OLG Brandenburg: Urteil vom 16.09.2010 – 12 U 79/10
Mit Urteil vom 16.09.2010 versagte das Oberlandesgericht Brandenburg einem Biogasanlagenbetreiber, höhere Entgelte für Strom aus erneuerbaren Energien zu verlangen. In diesem Falle habe der Biaogasanlagenbetreiber durch Erweiterung einer bestehenden Anlage durch zwei weitere Blockheizkraftwerke, lediglich eine bestehende Anlage erweitert. Eine höhere Vergütung gemäß dem Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien (EEG), setzte jedoch zusätzliche Anlagen voraus (Az.: 12 U 79/10). Mehrere nebeneinander stehende Blockheizkraftwerke sind indessen als eine Gesamtanlage anzusehen.