Pleite! Erst das Bauunternehmen – und Sie gleich mit?

Kreditschulden bei der Bank? Das Haus eine Bauruine, dem Verfall preisgegeben? Statt Glück im neuen Haus die Privatinsolvenz! Nutzen Sie Ihre Möglichkeiten und werfen Sie einen genauen Blick auf Bauvertrag und Bauunternehmen. Wie sind beispielsweise die wirtschaftlichen Verhältnisse Ihres Vertragspartners? Damit Ihr Haus wirklich fertig wird, lassen Sie auch den Bauvertrag genau prüfen:

Um im Falle eines Falles nicht an den Bauvertrag gebunden zu bleiben, sind Vertragsvorbehalte wichtig. Diese treten z. B. ein, wenn das Grundstück nicht erworben, ein Darlehen oder eine  Baugenehmigung nicht erteilt wird.

Sind die Leistungen, Vertragsparteien und Termine klar definiert? Akzeptieren Sie keine verkürzte Gewährleistungsfrist! Die gesetzliche Frist beträgt 5 Jahre. Die mit kürzeren Fristen versehene VOB/B ist nur in den seltensten Fällen wirklich wirksam einbezogen. Zudem sind einige ihrer Regelungen oft nicht anwendbar, wenn die VOB/B nicht als „Ganzes“ Anwendung finden soll. In diesem Falle sind auch häufig die übrigen „einbezogenen“ Klauseln der VOB/B gegenüber Verbrauchern unwirksam.

Zahlungen sollten nur nach festgelegtem Baufortschritt vereinbart und geleistet werden. Weitere zwingend zu Ihrem Vorteil klar festzulegende Punkte betreffen (beispielhaft) die Abnahme, Gewährleistung und Vergütung.

Sichern Sie die Fertigstellung durch Einbehalt oder Hinterlegung von Geld oder mit der Bürgschaft einer Bank oder einer Versicherung ab.

Möglich ist auch, eine wirksame Vertragsstrafe für klar definierte Fristüberschreitungen zu vereinbaren, damit Sie lange Bauklagen nicht in den Ruin treiben und es schnell weiter gehen kann. So sehr Sie als Bauherr auch darauf achten sollten, dass Verträge möglichst vorteilhaft formuliert sind, lässt sich – wie oft im Leben – ein absolut mangelfreies Werk letztlich kaum herstellen.

Im Einzelfall ist nach Vertragsschluss dann zu entscheiden, ob, inwieweit und wie Sie Einbehalte und Mängelansprüche gegenüber dem Unternehmer rechtssicher und interessengerecht geltend machen. Dies ist stets eine Einzelfallentscheidung, deren Einschätzung nicht immer abhängig von rechtlichen Risiken ist. Vielfach kann eine verhandelte Gesamtlösung wirtschaftlicher und für beide Seiten zielführender sein, als wegen einer „Mangelmücke“ anschließend zeit- und kostenintensive „Mammutprozesse“ zu führen. Wie ein Fundament, kann Ihnen eine fachanwaltliche Beratung und die Beachtung von wenigen Schritten so einen sicheren Grundstein für Ihr Traumhaus, die Finanzplanung und das Familienglück legen.