Zugleich eine Handlungsempfehlung für sämtliche Online-Händler zum Schutz vor Abmahnungen
Aufgrund des Gesetzes zur Umsetzung der Verbraucherrechtsrichtlinie, treten am 13.06.2014 umfangreiche Änderungen, insbesondere zum Widerrufsrecht in Kraft. Damit setzt der deutsche Gesetzgeber die EU-Richtlinie über die Rechte der Verbraucher in nationales Recht um. Dies soll der Vereinheitlichung des europäischen Verbraucherrechts dienen. Die in Kraft tretenden Änderungen ersetzen die bislang gültigen Regelungen des Fernabsatzrechtes.
Für Online-Händler sind insbesondere die nachfolgenden kurz aufgezählten Änderungen von erheblicher Relevanz:
- Als Widerrufsfrist gilt zukünftig in ganz Europa 14 Tage.
- Der Verbraucher muss seinenWiderruf eindeutig erklären. Das einfache kommentarlose Zurücksenden der Ware durch den Verbraucher genügt zukünftig nicht mehr.
- Zur Erklärung des Widerrufs muss der Händler dem Verbraucher spätestens mit der Lieferung der Ware ein Muster-Formular zur Verfügung stellen.
- Der Händler ist verpflichtet, dem Kunden den Eingang der Widerrufserklärung zu bestätigen.
- Ein Rückgaberecht entfällt nach der neuen Rechtslage. Bislang konnte als Alternative zum Widerrufsrecht dem Verbraucher ein Rückgaberecht eingeräumt werden.
- Beim Widerruf des Vertrages durch den Verbraucher gilt zukünftig für beide Seiten für die Rückgewähr der empfangenen Leistungen eine Frist von 14 Tagen.
- Der Händler hat zukünftig ein Zurückbehaltungsrecht, kann also die Rückzahlung des Kaufpreises solange zurückhalten, bis er die Ware zurückerhalten hat.
- Im Widerrufsfall muss der Verbraucher die Kosten der Rücksendung tragen, vorausgesetzt, der Unternehmer hat ihn vorab darüber informiert. Damit wird die bislang in Deutschland geltende 40 €-Klausel hinfällig, wonach der Händler die Kosten der Rücksendung zu tragen hatte, wenn der Warenwert 40 € überstieg. Der Online-Händler kann die Rücksendekosten aber dennoch freiwillig übernehmen.
- Bei nicht paketversandfähiger Ware hat der Online-Händler die Höhe der Rücksendkosten in der Widerrufsbelehrung anzugeben.
- Nach neuer Rechtslage gilt eine Höchstgrenze für den Widerruf. Das Widerrufsrecht des Verbrauchers erlischt in jedem Fall nach 12 Monate unabhängig davon, ob eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung erfolgt ist oder nicht. Bislang galt bei nicht ordnungsgemäßer Widerrufsbelehrung ein quasi unendliches Widerrufsrecht.
- Der Kunde muss zukünftig nach Vertragsschluss über eine eindeutig mitgeteilte Kundenhotline mit dem Händler in Kontakt treten können. Für derartige Gespräche dürfen keine höheren Kosten als der Grundtarif berechnet werden.
- Dem Händler ist es zukünftig untersagt, Checkboxen zur Bestellung von Zusatzleistungen durch den Verbraucher automatisch „anzuhaken“.
- Mit der Neuregelung des Widerrufsrechts ist erstmals auch eindeutig geregelt, wann Downloads vom Widerrufsrecht ausgeschlossen sind. Sofern der Verbraucher darauf hingewiesen wurde, erlischt das Widerrufsrecht zukünftig mit dem Beginn des Downloads.
- Wertersatz nach erklärtem Widerruf hat der Verbraucher zukünftig nur noch für einen Wertverlust der Ware selbst zu leisten. Wertersatz für gezogene Nutzungen des Verbrauchers aus der Ware, wie es die bisherige Rechtslage vorsah, entfällt vollständig.
Bemerkenswert ist, dass die vorbenannten Änderungen ohne eine Übergangsfrist in Kraft treten werden. Online-Händler sollten daher vorbereitet sein und dringend sicherstellen, dass ihre Angaben in der Widerrufsbelehrung, in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und im Bestellprozess selbst, zum Zeitpunkt der Gesetzesänderung 13.06.2014 an die neue Rechtslage angepasst sind. Dabei ist zu empfehlen, derartige Anpassungen durch rechtlich versierte Personen vornehmen oder zumindest prüfen zu lassen. Es ist damit zu rechnen, dass Konkurrenten und beauftragte Abmahnkanzleien gezielt nach Fehlern suchen um diese sodann kostenpflichtig abzumahnen.