Am 26.02.2014 wurden seitens der EU neue Richtlinien für die Vergabe öffentlicher Aufträge verabschiedet, die mit dem 17.04.2014 in Kraft treten. Die neuen Richtlinien betreffen „klassische“ öffentliche Auftraggeber (Richtlinie 2014/24/EU), Sektorenauftraggeber (Richtlinie 2014/25/EU) sowie die neu geschaffene Konzessionsvergaberichtlinie (Richtlinie 2014/23/EU). Die Bundesrepublik hat nunmehr Zeit bis zum 17.04.2016, die Richtlinien in nationales Recht umzusetzen.
Rettungsdienstleistungen bleiben vom europäischen Vergaberecht ebenso ausgenommen wie die Wasserversorgung, die in kommunaler Hand bleibt.