Vergaberecht: Neue Vergaberichtlinien der EU

Am 26.02.2014 wurden seitens der EU neue Richtlinien für die Vergabe öffentlicher Aufträge verabschiedet, die mit dem 17.04.2014 in Kraft treten. Die neuen Richtlinien betreffen „klassische“ öffentliche Auftraggeber (Richtlinie 2014/24/EU), Sektorenauftraggeber (Richtlinie 2014/25/EU) sowie die neu geschaffene Konzessionsvergaberichtlinie (Richtlinie 2014/23/EU). Die Bundesrepublik hat nunmehr Zeit bis zum 17.04.2016, die Richtlinien in nationales Recht umzusetzen.

Rettungsdienstleistungen bleiben vom europäischen Vergaberecht ebenso ausgenommen wie die Wasserversorgung, die in kommunaler Hand bleibt.