Schulplatzwahl in Mecklenburg-Vorpommern: Rechtliche Rahmenbedingungen
Gemäß § 43 Absatz 1 Satz 1 des Schulgesetzes für das Land Mecklenburg-Vorpommern (SchulG M-V) beginnt die Schulpflicht für Kinder, die bis spätestens zum 30. Juni eines Jahres das sechste …