OLG Schleswig: Prokon Prospektangaben irreführend
Angaben in Bewerbung von Genussrechte-Geldanlagen sind irreführend und damit wettbewerbswidrig Die Prokon-Unternehmensgruppe bewirbt und vertreibt Genussrechte als Geldanlagen. In der Bewerbung dieser Genussrechte wurde durch Prokon der Eindruck erweckt, dass …