Vergaberecht 2015: Die Reform des Vergaberechts kommt

Bundeskabinettbeschluss zur Reform des Vergaberechts verabschiedet

Das Bundeskabinett hat ein vom Bundeswirtschaftsministerium zur Beschlussfassung vorgesehenes „Eckpunktepapier zur Reform des Vergaberechtes“ verabschiedet.

Dieses Eckpunktepapier sieht inhaltliche und strukturelle Neuregelungen bei der Vergabe von Aufträgen oberhalb der EU-Schwellenwerte vor. Diese wurden aufgrund der Umsetzung der EU-Vergaberichtlinien erforderlich, die damit grundsätzlich 1:1 umgesetzt werden sollen.

Die wesentlichen Neuregelungen sind:

Es bleibt bei Anwendung des GWB

Der vierte Teil des GWB, dieser enthält Regelungen des Vergaberechtes, wird inhaltlich aufgewertet. Zu begrüßen ist, dass dort künftig zahlreiche in der Praxis relevante verfahrensrechtliche  Fragestellungen ausdrücklich geregelt werden, beispielsweise die Gründe für den Ausschluss von dem Vergabeverfahren, Eignungsanforderungen, Zuschlagsanforderungen, Kündigung und Änderung von Aufträgen und Konzessionen.

Einfacher, flexibler, moderner – gerechter

Das Vergabeverfahren soll insgesamt einfacher und flexibler gestaltet werden können und Freiräume für die öffentliche Hand erhalten. So sind erhebliche Verfahrenserleichterungen vorgesehen, nur beispielhaft sei genannt, dass der Auftraggeber grundsätzlich zwischen offenem und nichtoffenem Verfahren frei wählen können soll, für die Eignungsprüfung schlanke und standardisierte Eigenerklärung abgereicht werden sollen und die Vorlage von  Nachweisen und Bescheinigungen erst nach bei möglicher Zuschlagserteilung vorzulegen sind.

Die Reform sieht außerdem Regelungen zur Beachtung von Tariftreue und Mindestlohn, zur Erleichterung der Vergabe von sozialen Dienstleistungen vor, soll den Belangen von Menschen mit Behinderungen Rechnung tragen, Korruption und Wirtschaftskriminalität wirksam bekämpfen und eine mittelstandsfreundliche Vergabe gewährleisten.

Schließlich fördert sie zudem die Elektronische Kommunikation für das Vergabeverfahren und soll unter anderem so eine verlässlichere Datengrundlage für öffentliche Auftragsvergabe schaffen.

VOB/A bleibt – VOL/A und VOF sollen in VgV eingebettet werden

Vorgesehen ist eine –  wie schon für  Vergaben im Bereich Verteidigung und Sicherheit erfolgte –  Neustrukturierung der untergesetzlichen Regelungen. Zur Effizienz beitragen könnte, dass die bisher in der VOL/A und der VOF geregelten Vergabeverfahren zusammenfassend in der VgV geregelt werden sollen. Die VgV wird weiterhin mit der VOB/A, der SektVO und der VSVgV bestehen bleiben und den Verfahrensablauf regeln.

Konzessionsvergabe

Bei der Vergabe von Konzessionen soll in Umsetzung der Konzessionsrichtlinie eine weitere Rechtsverordnung  geschaffen werden.

Zum zeitlichem Rahmen ist für den Herbst 2015 ein Gesetzgebungsverfahrebn in Bundestag und Bundesrat avisiert, im Winter 2015/2015 die Zustimmung des Bundesrates, so dass im April 2016 die Reformen in Kraft treten könnten.