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Beschaffungsfreiheit

Vergaberecht / Vergabevorbereitung

Grundlagen des Vergaberechts – Das Gebot der Produktneutralität

Das Vergaberecht befasst sich eigentlich nur mit der Frage, WIE beschafft werden soll, nicht aber mit der Frage, WAS. Allerdings muss die zu beschaffende Leistung „neutral“ beschrieben sein und darf nicht ein bestimmtes Produkt betreffen.

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