Schulrecht: Oberverwaltungsgericht M-V entscheidet, dass auch Schüler aus dem Umland von Rostock am Härtefallauswahlverfahren für eine örtlich unzuständige Schule zu beteiligen sind
Das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern (OVG M-V) hat in seiner Entscheidung vom 31.07.2013 entschieden, dass die Hansestadt Rostock als Schulträger verpflichtet ist, ein 7-jähriges, im Umland von Rostock wohnendes Kind vorläufig in …