Zur Haftung eines Waschanlagenbetreibers bei Fahrzeugschäden aufgrund „nicht serienmäßiger Ausstattung“
Bei erkennbarer Anhängerkupplung ist Kunde bei manueller Vorwäsche anzusprechen – allgemeine Hinweise er möge bei „nicht serienmäßige Ausstattung“ Aufsichtspersonal ansprechen genügen nicht Am 14.10.2016 hatte das Amtsgericht Rostock mit Urteil …