Grundlagen des Vergaberechts – Das Gebot der Produktneutralität
Das Vergaberecht befasst sich eigentlich nur mit der Frage, WIE beschafft werden soll, nicht aber mit der Frage, WAS. Allerdings muss die zu beschaffende Leistung „neutral“ beschrieben sein und darf nicht ein bestimmtes Produkt betreffen.